Für den Spielbetrieb in der Sommersaison auf der Außenanlage gelten die folgenden Platzregeln bzw. Maßnahmen für die Platzpflege:
- Die Außenplätze sind nur mit Tennisschuhen, die für Ascheplätze gedacht sind zu betreten.
- Vor dem Spielen ist darauf zu achten, dass alle Spieler:innen ihre Spielerkarte stecken und die Uhrzeit auf den Spielbeginn stellen. (Uhren und Kartenstecker befinden sich auf der Terrasse)
- Bei voller Platzbelegung beträgt die Spielzeit maximal 1 Stunde ( dieses gilt auch für Doppel)
- Weiterhin ist darauf zu achten, dass der Platz genügend gewässert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, benutzt bitte den Handsprenger oder die Bewässerungsanlage um die Plätze ausreichend zu wässern. Auch nach dem Spielen ist der Platz bei Bedarf erneut zu wässern.
- Nach dem Spielen ist der Platz zwingend mit den Netzen abzuziehen. Eventuell entstandene Löcher sind zu schließen
- Alle Linien werden nach dem Spielen mit dem vorgesehen Besen gesäubert.
- Book&Play ist für die Buchung der Plätze der Außenanlage nicht erforderlich.
Gastspieler
Das Spielen mit Gästen auf der Außenanlage ist unter folgenden Rahmenbedingungen möglich:
- Gastspieler dürfen nur auf Vermittler durch aktive Clubmitglieder oder Clubtrainer auf der Außenanlage Tennis spielen. Es muss in jedem Fall ein aktives Mitglied oder Clubtrainer pro Platz mitspielen.
- Passive Vereinsmitglieder sind in der Außensaison Gästen gleichgestellt und unterliegen dieser Regelung.
- Ein Gastspieler/passiver Clubspieler darf maximal 3x spielen. Danach soll er als Mitglied in den Tennis-Club eintreten.
- Aus dem Tennis-Club Geesthacht ausgetretene Mitglieder haben kein Gastspielrecht.
- Die Spielgebühr beträgt 10,00 EUR pro Gast und Stunde.
- Gastspieler haben grundsätzlich die Gebühr in einem Umschlag, mit Namen des Mitgliedes, des Gastspielers und des aktuellen Datum, vor dem Betreten des Platzes in den Briefkasten am Aufgang zur Gastronomieküche einzuwerfen.
- Die Spielzeit beträgt in der Regel 1 Std. und sollte bei freier Platzkapazität nicht länger als 2 Std. betragen.
- Für Touristen und aus besonderem Grund kann der Vorstand weitergehende Spielberechtigungen erteilen.